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AGB Spreewald Events

AGB Spreewald Events

§1 Geltungsbereich

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und Spreewald Events - kontext entertainment UG (haftungsbeschränkt), Scharnweberstraße 49, 10247 Berlin, Deutschland, diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).

(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Spreewald Events ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

§2 Definitionen

(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit
Spreewald Events ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit spreewald events in eine Geschäftsbeziehung treten.

(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Kunde. Als Veranstalter von Events ist der Kunde sowohl für die Inhalte als auch für das Verhalten der Gäste und deren Sicherheit, im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten, zuständig.

 

§3 Angebote und Vertragsabschluss

(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot von Spreewald Events, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote von Spreewald Events sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Spreewald Events mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.

(2) Im Eventhonorar sind die Leistungen für Eventvorbereitung, -planung, -gestaltung und
Durchführung enthalten. Nach Anforderung des Kunden werden gesondert berechnet: Materialien, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten,
Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Herstellung von Werbemitteln und Druckkosten und Leistungen hinzugezogener Unternehmer (Anmietung von Personal, Räumlichkeiten, Marktforschung etc.).

(3) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Spreewald Events kommt durch die Auftragsbestätigung von Spreewald Events in Textform zustande. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

(4) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch Spreewald Events ersetzt die
Auftragsbestätigung.

(5) Spreewald Events ist nicht verpflichtet, die Leistung durch die Gesellschafter zu erbringen.

(6) Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder im Angebot sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Spreewald Events steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.

 

§4 Event-Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Textform.

(2) Spreewald Events bietet unter anderem ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an. Der Auftrag beinhaltet nicht die Inobhutnahme bzw. Beaufsichtigung der teilnehmenden Kinder. Hierfür hat der Kunde selbst zu sorgen; ihm bzw. den Erziehungsberechtigten obliegt die Aufsichtspflicht.

(3) Der Kunde stellt Spreewald Events den für die Durchführung des Events
erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume, Strom- und Wasseranschlüsse. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt. Der Kunde trägt zudem Sorge dafür, dass – insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen – die Räume und Veranstaltungsflächen zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung geeignet sind und potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden. Er hat einen freien Zu- und Abgang zum Veranstaltungsort zu gewährleisten.

(4) Sollten Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages nach Vertragsabschluss notwendig werden, oder spreewald events an
der Erfüllung des Auftrages gehindert sein, teilt Spreewald Events dem Kunden
dies unverzüglich mit. Soweit Abweichungen des vereinbarten Leistungsumfangs nur unwesentlich sind, steht dem Kunden aufgrund dieser Abweichungen kein Kündigungsrecht zu. Spreewald Events ist berechtigt, mit Einverständnis des Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

(5) Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von
Spreewald Events geschlossen, ist Spreewald Events berechtigt, die Ausführung des Auftrages
während der gesetzlichen Widerrufsfrist zu verweigern, es sei denn, der Kunde verzichtet ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht als Verbraucher.

(6) Soweit Spreewald Events entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der
vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt, diese Leistungen jederzeit einzustellen. Hierdurch entstehen dem Kunden keine Rechte.

 

§5 Mietmaterial

(1) Spreewald Events ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zur Verfügung zu stellen. Spreewald Events ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls wir nicht in der Lage sind, das bestellte Mietgut zur Verfügung zu stellen.

(2) Die Miete beginnt spätestens an dem Tage, an dem dem Kunden der Mietgegenstand
ausgehändigt wird und endet zum vereinbarten Rückgabetermin. Spreewald Events behält sich vor, bei Überziehung dieses Termins Ausfallkosten in Höhe des täglichen Mietpreises zu berechnen und ggf. einen darüber hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und ihn – vorbehaltlich normaler Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch – in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat. Für bei Spreewald Events angemietete Gegenstände obliegt dem Kunden von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Der Kunde stellt Spreewald Events insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(5) Bei Beschädigung oder Verlust des Mietgegenstandes durch Verschulden des Kunden, seiner Angestellten oder Gäste berechnen wir den uns hierdurch entstandenen Schaden. Normale Abnutzung im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs bleibt hiervon unberührt. Bei übermäßig verschmutzten Mietgegenständen berechnen wir die Reinigung nach Aufwand. Spreewald Events ist berechtigt, derartige Rechnungsbeträge mit der Kaution zu verrechnen.

(6) Die Benutzung des Mietgegenstandes durch den Kunden erfolgt auf seine Gefahr. Der
Kunde hat die Mietgegenstände vor der Benutzung darauf zu prüfen, ob von ihnen Gefahren für die Nutzer ausgehen können. Die Nutzung der Mietgegenstände durch Kinder darf nicht ohne Beaufsichtigung erfolgen. Mietgegenstände, die mit Strom betrieben werden dürfen nicht bei Regen betrieben werden.

(7) Eine Vermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte und/oder das Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes außerhalb Deutschlands ist ohne schriftliche Genehmigung von Spreewald Events untersagt. Für sämtliche Folgeschäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Auflage resultieren, haftet der Kunde vollumfänglich.

 

§6 Pflichten des Kunden, Veranstalterhaftpflicht

(1) Der Kunde hat Spreewald Events alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen zu Lasten des Kunden.

(2) Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener
Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von Spreewald Events um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. dem Kunden.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine ausreichende Veranstalterhaftpflicht-Versicherung abzuschließen.

(4) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzlichen Vorgaben – wie beispielsweise den Jugendschutzvorschriften – zu genügen. Hierzu zählen insbesondere auch das rechtzeitige Einholen eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, sowie die Anmeldung und Zahlung von GEMA-Gebühren.

(5) Fotografien sowie Video- und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, bedürfen der Genehmigung durch Spreewald Events. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, ist ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Spreewald Events unzulässig.

 

§7 Zahlung, Verzug, Aufrechnung

(1) Alle Honorare sind mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.

(2) Spreewald Events ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.

(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat Spreewald Events das Recht, die vereinbarte Leistung zu verweigern.

(4) Ist Vorkasse vereinbart, ist der Rechnungsbetrag per Überweisung im Voraus oder in bar zum Veranstaltungstag zu zahlen. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages ist Spreewald Events berechtigt, die Veranstaltung nicht zu beginnen bzw. die Mietsache nicht
herauszugeben.

(5) Ist eine Abschlagszahlung vereinbart worden, so ist der Restbetrag nach Abschluss der
Veranstaltung, ohne dass es einer gesonderten Aufforderung bedarf, in bar fällig.

(6) Für jede erforderliche schriftliche Mahnung nach Eintritt des Verzugs berechnen wir Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR. Der Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen bleibt unberührt.

(7) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§8 Konzeption, Präsentation und Urheberschutz

(1) Alle Leistungen von Spreewald Events (z.B. Ideenskizzen, Konzepte für Veranstaltungen usw.)
sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum von Spreewald Events. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Spreewald Events darf der Kunde die Leistungen von Spreewald Events nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen von Spreewald Events durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Spreewald Events und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

(2) Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Spreewald Events. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Spreewald Events. Über den Umfang der Nutzung steht von Spreewald Events ein Auskunftsanspruch zu.

(3) Die Spreewald Events überlassenen Vorlagen des Kunden (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist.

 

§9 Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Spreewald Events verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

(3) Ist der Kunde kein Verbraucher, hat er Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich, also noch während der Durchführung der Veranstaltung bzw. nach Erhalt des Mietgegenstandes geltend zu machen, um eine Feststellung der Beanstandung vor Ort und ihre Abhilfe zu ermöglichen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

(4) Das allgemeine Wetterrisiko trägt der Kunde.

 

§10 Haftung

(1) Spreewald Events haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(2) Für andere als aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Spreewald Events nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Soweit Spreewald Events im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung
Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt Spreewald Events derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen Spreewald Events keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

(5) Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt Spreewald Events ebenfalls keine Haftung. Diese obliegt dem jeweiligen Gast.

 

§11 Datenschutz 

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des
Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch Spreewald Events auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch Spreewald Events selbstverständlich
vertraulich behandelt. Diese Daten können von Spreewald Events an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Spreewald Events ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

 

§12 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Spreewald Events und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde nicht Verbraucher, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist die deutsche Fassung maßgebend.

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Adresse

kontext entertainment UG (haftungsbeschränkt)
Spreewald Events
Scharnweberstraße 49, 10247 Berlin

Abholstandort für Verleihkunden
Bischdorfer Dorfstraße 7
03222 Lübbenau

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